Münchner Weißwurst

Es kann nur eine geben

Meist kommt sie paarweise daher, doch es kann nur eine geben: Vor dem Bundespatentgericht wird über das Schicksal der Münchner Weißwurst verhandelt

Die Münchner Weißwurst ist alles andere als ein Trendprodukt. Letztes Jahr feierte sie ihren 150. Geburtstag, auch ihr Verzehr ist streng geregelt. Ob "gezuzelt" oder gehäutet und halbiert - auf alle Fälle darf die Weißwurst das Mittagsläuten nicht hören und muss vor 12 Uhr verspeist werden.

Schlimm genug also, dass viele Wirtschaften die Weißwürste mittlerweile bis spät Nachts auf der Speisekarte haben. Doch selbst dieser Zustand könnte - moderner Kühltechnik sei dank - noch toleriert werden, solange es sich dabei tatsächlich um eine Original Münchner Weißwurst handelt.

Denn die Weißwurst-Nachahmer haben Konjunktur. Die "Schutzgemeinschaft Münchner Weißwurst" kämpft schon seit Jahren darum, dass nur wo wirklich Münchner Weißwurst drin ist, auch Münchner Weißwurst draufstehen darf.

Leidenschaftlich wird darüber gestritten, ob die Münchner Weißwurst nicht lediglich eine "Gattungsbezeichnung" darstellt, sondern vielmehr eine "geographische Herkunftsangabe" ist. Dann nämlich würde auch der Münchner Weißwurst endlich zuteil, was der Parma-Schinken oder die Nürnberger Bratwürstl bereits erreicht haben. Wir hoffen auf eine weise Entscheidung des Gerichts - im Januar soll es ein Urteil geben.

Foto: Rainer Zenz / Wikipedia

Kommentare

charly am Di., 09.12.2008 - 13:10

paarweise ist falsch! Weißwürste werden immer stückweise bestellt.

Laudi am Mi., 10.12.2008 - 20:47

und kein richtiger bayer zuzelt seine weißwurst, sagt zumindest da haferlgucker.