Ein sehr wichtiges Urteil, ist vom Amtsgericht München gefällt worden - gerade noch rechtzeitig vor der Wiesn: Wenn jemand nämlich in einem Festzelt beim Schunkeln auf der Bierbank auf eine andere Person fällt und diese verletzt, kann es teuer werden - für beide.

Das Amtsgericht
München hat eine Frau zu 500 Euro Schmerzensgeld
verurteilt. Aber dem Geschädigten wurde eine Mitschuld zugesprochen.
Ein Wiesn-Besucher müsse das Risiko einkalkulieren, wenn hinter ihm ein
anderer Gast auf der Bierbank tanzt und dabei herunter fällt.
Dieser Vorfall hatte sich im letzten Jahr im
Schottenhamel-Zelt ereignet. Eine Frau verlor das Gleichgewicht und stürzte auf einen hinter ihr sitzenden
Mann. Der wollte in diesem Augenblick aus seinem Bierkrug trinken und
stieß mit den Zähnen gegen den Maßkrug. Dabei
splitterte ein Stück von einem Zahn ab.
Der Verletzte wollte ein Schmerzensgeld in Höhe von 100 1000 Euro, bekam allerdings nur 500. Denn so das Gericht: "Er trägt auch ein gewisses Mitverschulden, da auch er seine
Umgebung zu beobachten habe und wisse, dass Personen, die hinter ihm
auf der Bank stünden, umfallen können." Muenchenblogger bezweifelt allerdings, dass man von jedem Wiesnbesucher erwarten kann, noch so umsichtig zu sein, siehe Foto.
Pssst! Tippfehler.
Ich vermute, der Zahnlose wollte 1000 Euro, oder?